Das Röntgen:

Konventionelle Röntgendiagnostik

Namensgeber: Wilhelm Conrad Röntgen als Erstbeschreiber der sogenannten X-Strahlen.

Durch Schwächung der Röntgenstrahlen in dem Patienten entsteht eine ungleiche Energieverteilung der Strahlung hinter dem Patienten, die mittels eines Filmes (heutiger Standard: eines digitalen Bildempfängers) sichtbar gemacht werden kann.
Das ermöglicht Einsicht in den Körperaufbau des Patienten.

Nativröntgen ist eine Untersuchung des Patienten ohne Anwendung von Kontrast- oder anderen Hilfsmitteln.
Es ermöglicht z.B. das Erkennen von Knochenbrüchen, Verrenkungen, bestimmten Tumoren, Gelenkverschleiß, entzündlichen Veränderungen und Störungen bestimmter Organfunktionen (Herzleistungsschwäche oder Darmträgheit).

Funktionsaufnahmen sind Untersuchungen von Körperteilen in bestimmten Haltungen, auch durch Anwendung von äußerem Druck (gehaltene Aufnahmen).
Sie ermöglichen die Erkennung von Gleitwirbeln, funktionsabhängigen Einengungen des Rückenmarkskanales, aber auch von Bänderrissen.

Kontrastmitteluntersuchungen sind organbezogen. Da das Kontrastmittel über die Körperfunktion an den Zielort gebracht wird, ergeben sich Möglichkeiten der Funktionsbeurteilung.
Bekannteste Beispiele sind Nierenuntersuchungen, mit denen man Lage, Funktion und Abflußbehinderungen der Nieren erkennen kann sowie Magen-Darm-Diagnostik zur Erkennung von Bewegungsstörungen, Geschwüren und Tumoren.

Eine Unterform stellen konventionelle Gefäßdarstellungen dar, bei denen ein Kontrastmittel direkt in die Gefäße (Venen bei Phlebographie und Arterien bei aterieller Angiographie) eingespritzt wird.
Damit sind Gefäßeinengungen (arteriell) sowie Thrombosen und Krampfadern (venös) sowie andere Gefäßveränderungen zu erkennen.
  
Es ist darauf hinzuweisen, dass die nicht mit Röntgenbestrahlung einhergehenden alternativen Untersuchungsmethoden (Ultraschall, Kernspintomographie, Magen-Darm-Spiegelungen) nicht in allen Fällen zu einer Klärung der Probleme der Patienten führen.

Ihr behandelnder Arzt wird Sie in diesen Fällen unter besonderer Berücksichtigung der Problematik einer Röntgenuntersuchung dennoch ggf. überweisen.
Dabei berücksichtigt er, dass übersehene behandlungsbedürftige Erkrankungen für Sie gefährlicher sind, als das immer noch als sehr gering einzuschätzende Strahlenrisiko.

Sie dürfen davon ausgehen, dass wir alles zur Minimierung der Strahlendosis unternehmen und zu diesem Zweck über die Ärztliche Stelle auch eine Qualitätskontrolle dieser Untersuchungen erfolgt. 

 

 
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